Vier Fragen zur Bonpflicht an Johannes Hurst
Sinzheim (ml) – Vor einem Jahr sorgte die Einführung der Bonpflicht in Deutschland für einen Aufschrei. Nun ist es ruhig geworden um das Thema. Das BT fragte bei Johannes Hurst nach.

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Johannes Hurst, Präsident der Steuerberaterkammer Nordbaden. Foto: Kammer
Wenn ein Kunde beim Bäcker zwei Brötchen kauft, dann muss der Verkäufer einen Kassenbon ausdrucken – egal, ob der Kunde den will oder nicht. Das gilt seit einem Jahr in Deutschland. Der Gesetzgeber wollte mit dem Zwang zum Zettel die Steuergerechtigkeit erhöhen und dafür sorgen, dass jeder Verkauf im Kassensystem dokumentiert wird und in die Steuererklärung des Unternehmens einfließt. Schwarzen Schafen, die gerne mal das Eintippen vergessen, sollte so beigekommen werden. Viele Betriebe, aber auch Kunden waren davon wenig begeistert – nicht zuletzt wegen der entstehenden Müllberge. Die Bonpflicht war das Aufregerthema im Januar 2020. In der Pandemie ist die Bonpflicht wie viele andere Themen in den Hintergrund gerückt. BT-Redakteur Markus Langer wollte von Johannes Hurst wissen, was daraus geworden ist. Der Sinzheimer Steuerberater ist Präsident der Steuerberaterkammer Nordbaden mit über 3.500 Mitgliedern.
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