Ostanbindung des Baden-Airparks zu Grabe getragen
Rastatt (fk) – Der Rastatter Kreistag hat die Ostanbindung des Baden-Airparks an die A5 endgültig ad acta gelegt.

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Quo Vadis? Wohin die Reise für den Autobahnanschluss des Baden-Airparks geht, ist ungewiss. Foto: Florian Krekel
Die Ostanbindung des Baden-Airparks an die A5 ist zu Grabe getragen. Mit viel Wehklagen und Verärgerung. Tot war sie schon längst – spätestens seit einem vom Landkreis Rastatt beauftragten externen Fachanwaltsgutachten, das wie das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) zuvor zu dem Ergebnis kam, dass die Ostanbindung aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist (wir berichteten). Der Kreistag hat sie deshalb gestern mit Zustimmung aller Fraktionen endgültig ad acta gelegt.
Das hatte Anfang Juli schon der Bau- und Planungsausschuss empfohlen. Wie damals machten auch gestern mit Ausnahme der Grünen alle Fraktionen ihrem Unmut über den nicht vorhersehbaren Sinneswandel des Regierungspräsidiums Luft – mit mehr oder weniger deutlichen Worten. Auch, so die vorherrschende Meinung, nach der Offenlage bis Februar 2018 sei nicht erkennbar gewesen, dass das RP die Ostanbindung ablehnen könnte. Einzig die Grünen-Fraktion streute Salz in die Wunde. Hans-Peter Behrens zitierte aus einem BT-Artikel von 1999 und einem Gutachten von 1998, in denen damals schon die Meinung geäußert worden war, dass die Ostanbindung wegen des Naturschutzes nicht realisierbar sei.
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