Badische Landesbibliothek 250 Jahre alt
Karlsruhe (patz) – Zum 1. Januar 1771 trat die erste Benutzungsordnung für die markgräfliche Bibliothek in Kraft. Sie wurde an die Tür genagelt. Jedem war fortan das Ausleihen von Büchern gestattet.

Das Statut gewährte ab 1771 allen, die danach strebten, den Zutritt zum Universum des Wissens. Foto: Bad. Landesbibliothek
Die Benutzungsordnung war auf Latein verfasst und beginnt mit den Worten „Quum Bibliothecam a Serenissimis Majoribus inchoatam, a Nobis auctam publico eorum“. In acht Paragrafen regelte das Statut den Zweck, die Öffnungszeiten (mittwochs und samstags), das Verhalten der Nutzer in den Räumen, die Ausleihmodalitäten und alles andere. Auch dass Ausleiher beschädigte Bücher ersetzen mussten, die Ausleihfristen (damals wie heute vier Wochen) und die Strafen bei Unterschlagung und Diebstahl.
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