B462: Behinderungen in Ottenau und Gernsbach
Gaggenau/Gernsbach (red) – Wegen Rodungen an der Böschung des Amalienbergs und dem Einbau von Rettungstreppenhäusern in den Gernsbacher Tunnel kommt es ab Montag zu Behinderungen auf der B462.

Wegen Rodungsarbeiten kommt es ab Montag auf der B462 im Bereich des Amalienbergs zu Behinderungen. Symbolfoto: Jochen Denker/Archiv
Im Bereich Ottenau stehen an der Felsböschung des Amalienbergs umfangreiche Rückschnittmaßnahmen im Baumbestand an. Der Aufwuchs hat laut einer Mitteilung des Landratsamtes Rastatt teilweise so beträchtliche Stammdurchmesser erreicht, dass eine Gefahr für die Verkehrssicherheit bestehe. Da es sich bei der Felsböschung um ein geschütztes Biotop handelt, muss die Realisierung aufgrund gesetzlicher Vorgaben in zwei Abschnitten erfolgen, um den Eingriff möglichst gering zu halten.
Für den ersten Abschnitt wird die B462 in Höhe des Amalienbergs zwischen Montag, 9. November, und Samstag, 14. November, jeweils in der Zeit von 7 bis 17 Uhr auf einer Länge von rund 300 Metern halbseitig gesperrt. Der Verkehrsfluss wird mit einer Ampel geregelt.
Die Kosten belaufen sich auf rund 50.000 Euro und werden über Sondermittel des Bundes finanziert. Die Maßnahme erfolge rein aus Gründen der Verkehrssicherheit und stehe nicht im Zusammenhang mit dem vom Regierungspräsidium Karlsruhe geplanten Ausbau des dortigen Parkplatzes, teilte das Landratsamt weiter mit. Der zweite Abschnitt wird im zeitigen Frühjahr in Angriff genommen.
Gernbacher Tunnel gesperrt
Mit Behinderungen muss am Montag auch in Gernsbach gerechnet werden. Seit September werden im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe vier Rettungstreppenhäuser für den Tunnel Gernsbach hergestellt. Für den anstehenden Einbau einer weiteren Einhausung wird im Zuge der Erweiterung der Rettungstreppenhäuser der Tunnel Gernsbach am Montag, 9. November, ab 9 Uhr für rund sechs Stunden gesperrt.
Aus Sicherheitsgründen bleibt für die Standzeit der Einhausungen bis voraussichtlich Frühjahr 2021 die Geschwindigkeit im Tunnel auf 50 Stundenkilometer beschränkt.