Keine Halloween-Party: Eilantrag gegen Sperrstunde abgelehnt
Baden-Baden/Karlsruhe (red) – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag eines Baden-Badener Gastronomen widersprochen, der gegen die Anordnung der Sperrstunde geklagt hatte.

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Keine Halloween-Party in Baden-Baden: Das Ansteckungsrisiko ist zu groß. Symbolfoto: K.C. Alfred/ZUMA Wire/dpa
Der Kläger hatte am Samstag, 31. Oktober, von 23 Uhr bis 5 Uhr eine Halloween-Party veranstalten wollen. Er sehe sich in seiner „grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt“, teilte das Landratsamt Rastatt am Freitag mit. Die Sperrzeit ist Teil der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Rastatt vergangene Woche für den Stadtkreis Baden-Baden und den Landkreis Rastatt beschlossen hatte. Sie gilt, da sowohl die Inzidenz im Stadtkreis Baden-Baden (70,7), als im Landkreis Rastatt (92,5) deutlich über dem Grenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen (Stand: Freitag, 30. Oktober, 16 Uhr). Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung.